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Die wichtigsten Steuertermine für Österreich und Deutschland

Inhalt

Steuerpflicht: Die wichtigsten Steuertermine für Österreich und Deutschland im Überblick.

Jedes Unternehmen muss seinen Steuerpflichten nachkommen und ist nach mehrjährigem Bestehen sicher routiniert darin, alle relevanten Steuertermine fristgerecht wahrzunehmen. Da es von Seiten des Finanzamts keine Erinnerungsschreiben zu Steuerzahlungsfristen gibt, empfiehlt sich also der Kalendereintrag: Dadurch hat man Zeit zur Einplanung der notwendigen Vorbereitungen, um einen Verspätungszuschlag zu vermeiden. Dafür eignen sich besonders gut digitale Buchhaltungsprogramme, die Sie, abgesehen von anderen Vorteilen, auch dabei unterstützen, die Übersicht zu behalten.

Wir haben die wichtigsten Steuertermine für Unternehmer in Österreich und Deutschland für Sie zusammengefasst.

Steuerpflichten für Unternehmen

Egal ob in Deutschland oder Österreich – es gibt viele verschiedene Steuerarten. Für alle Steuerarten gibt es Fristen und Stichtage, die von der Gesetzgebung vorgegeben werden. Zu diesem Zeitpunkt müssen auch die jeweiligen Pflichten erfüllt sein.

In Deutschland gibt es folgende Steuerarten für Unternehmen:

  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Einkommensteuer
  • Lohnsteuer
  • Sozialversicherungsbeiträge
 

In Österreich gibt es Fristen für ähnliche Steuerarten, die eingehalten werden müssen. Nur die Gewerbesteuer existiert in Österreich nicht. Ansonsten gibt es folgende Steuerarten in Österreich:

  • Umsatzsteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Einkommensteuer
  • Lohnsteuer
  • Sozialversicherungsbeiträge
 

Um ein wenig Licht in den Steuerdschungel zu bringen, haben wir für Sie die einzelnen Steuerarten aufgelistet und kurz erklärt. Am Ende des Beitrags finden Sie eine Übersicht aller wichtiger Steuertermine für Österreich und Deutschland.

Sie können sich natürlich auch von einem Steuerberater unterstützen lassen. Das ist eine gute Idee, wenn Sie sich nicht selbst mit den verschiedenen Steuerarten auseinandersetzen möchten. Hier finden Sie eine Liste unserer Partnerkanzleien, die sich nicht nur eine Steuerfragen auskennen, sondern Ihnen auch dabei helfen, Ihre Finanzen zu digitalisieren.

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Steuertermine für Deutschland

Hier erfahren Sie, welche Steuern in Deutschland fristgerecht bezahlt werden müssen.

Deutschland: Umsatzsteuer Termin

In Deutschland muss die Umsatzsteuer monatlich oder quartalsweise abgegeben werden. Die monatliche Abgabe der UVA (Umsatzsteuervoranmeldung) kommt dort in zwei Fällen zum Einsatz:

Einerseits jene Unternehmen, die mehr als 7.500 Euro Umsatzsteuerschuld im Vorjahr zu verzeichnen hatten. Andererseits Neugründer in den ersten beiden Jahren der Unternehmensgründung. Bei der monatlichen Meldung der Umsatzsteuervoranmeldung ist der Stichtag in Deutschland der 10. des Folgemonats.

Detaillierte Informationen finden Sie in dieser offiziellen Leitfaden zur Umsatzsteuer in Deutschland.

Wann muss die Gewerbesteuer entrichtet werden?

In Deutschland gibt es eine Gewerbesteuer.  Diese wird von der Gemeinde, in welcher das Unternehmen gemeldet ist, enthoben. Diese bestimmt auch direkt über den Steuerbetrag, den das Unternehmen bezahlen muss. Die Gewerbesteuer muss einmal im Jahr abgegeben werden. Spätestens bis zum 31. Juli des Folgejahres.

Körperschaftssteuer in Deutschland

In Deutschland wird die Körperschaftssteuer auch als eine Art Gemeinschaftssteuer angesehen und auch oft als solche bezeichnet. Die Körperschaftssteuer muss aber nur von Kapitalgesellschaften bezahlt werden. Dabei handelt es sich, wie auch bei der Gewerbesteuer, um eine Jahressteuer. Folglich muss man die Steuer auch fristgerecht mit 31. Juli bezahlen.

Allerdings gilt bei der Körperschaftssteuer Folgendes:

Unternehmen leisten sogenannte Vorauszahlungen, die vierteljährlich abgeführt werden müssen. Stichtage dafür sind jeweils der 10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember.

Einkommensteuer Termine

Die Einkommensteuer wird in Deutschland vom Staat erhoben. Auch Unternehmen müssen jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Dabei ist es nicht ganz unwichtig, ob Sie diese selbst als steuerpflichtiges Unternehmen abgeben, oder einen Steuerberater hinzuziehen, der für Sie als rechtlicher Vertreter fungiert. Dadurch verlängert sich nämlich normalerweise die Abgabefrist.

Laut dem Einkommensteuergesetz in Deutschland müssen die Vorauszahlungen für die Einkommensteuer quartalsweise bezahlt werden. Folgende Termine sind dabei fristgerecht einzuhalten:

  • März
  • Juni
  • September
  • Dezember

Wie wird ein Vorauszahlungsbetrag errechnet?

Der Vorauszahlungsbetrag sollte bestmöglich der tatsächlichen Höhe der zu bezahlenden Steuer entsprechen. Basis für den Vorauszahlungsbetrag bildet der ermittelte Steuerbetrag des letzten Abrechnungsjahres. Der Sinn einer solchen Vorauszahlung ist der, dass die Entrichtung der Steuern möglichst zeitnah geschehen soll und somit Verzögerungen vermieden werden. Solche Vorauszahlungen sind bei der Einkommensteuer möglich, aber auch bei der Gewerbesteuer in Deutschland.

Lohnsteuertermine in Deutschland

Die Lohnsteuer betrifft nur Unternehmen, die auch Mitarbeiter beschäftigen. Um die Zahlung dieser Steuer muss sich aber nicht der Angestellte selbst, sondern der Arbeitgeber kümmern. Die Lohnsteuer wird als Vorauszahlung der Einkommensteuer angesehen und muss folglich erst dann bezahlt werden, wenn die Mitarbeiter ihren Lohn ausbezahlt bekommen.

Die Lohnsteuer muss aber vom Arbeitgeber fristgerecht und monatlich angemeldet werden, um dann, ähnlich wie die Umsatzsteuer, abgeführt werden zu können. Wie auch die Fristen der Quartalszahlungen, gilt auch hier als Stichtag für die Lohnsteuertermine der 10. Kalendertag des Folgemonats. Als Folgemonat wird jener Monat bezeichnet, der dem folgt, in welchem der Lohn bezahlt worden ist. Wenn also beispielsweise am 31. Mai der Lohn überwiesen wurde, muss bis 10. Juni die Lohnsteuer angemeldet und auch abgeführt worden sein. Wenn der Lohn aber ohnehin erst am 1. Juni bezahlt wurde, gilt als Lohnsteuertermin der 10. Juli.

Steuertermine für Österreich

Die Fristen zur Einzahlung von Steuern sind in Österreich andere als in Deutschland. Teilweise unterscheiden sich auch die zu bezahlenden Steuern selbst.

Steuertermine für die Umsatzsteuer in Österreich

Für die Umsatzsteuer gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese zu bezahlen. Z B gibt es die Jahresumsatzsteuer, die einmal im Kalenderjahr bezahlt werden muss.

Es gibt aber auch sogenannte Quartalsmeldungen, für welche man dann eine Umsatzsteuervoranmeldung Österreich (UVA) macht. Diese ist dann spätestens am 15. (Fälligkeitstag) des zweitfolgenden Kalendermonats zu entrichten. Monatlich muss die UVA dann abgegeben werden, wenn das Unternehmen einen Jahresumsatz von 100.000 Euro erzielt.

Beispiel Umsatzsteuervoranmeldung

Dieses Beispiel stammt vom Unternehmensservice Portal der Österreichischen Regierung:

Monatszahler: Die Zahllast für den Monat Mai ist am 15. Juli zu entrichten und die UVA muss spätestens am 15. Juli eingereicht werden.
Vierteljahreszahler: Die Zahllast für das dritte Kalendervierteljahr (Juli bis September) ist am 15. November fällig. An diesem Tag muss auch spätestens die UVA eingereicht werden. Auf dem Erlagschein müssen unbedingt der Zeitraum – der betreffende Monat bzw. das Kalendervierteljahr – und die Höhe der Zahllast angegeben werden.

Quelle: www.usp.gv.at

UVA Tabelle

Quelle: www.usp.gv.at

Offizielles Formular zur UVA Österreich:

In Österreich muss die Umsatzsteuervoranmeldung üblicherweise über FinanzOnline erledigt werden. Sollte das aufgrund technischer Schwierigkeiten nicht möglich sein, ist ferner das amtliche Formular U30 zu verwenden.

Hier kommen Sie direkt weiter zum offiziellen Vordruck U30.

Körperschaftssteuer, aber keine Gewerbesteuer in Österreich

Für Unternehmen in Österreich gibt es eine einheitliche Körperschaftssteuer. Und zwar in der Höhe von 25%. Eine Gewerbesteuer wie in Deutschland existiert nicht.

Belastungen wie die Gewerbesteuer, Vermögenssteuer oder Erbschaftssteuer, die in anderen Ländern durchaus üblich sind, existieren in Österreich nicht.

Einkommensteuer und Einkommensteuererklärung in Österreich

Von der Einkommensteuer unbeschränkt betroffen sind alle natürlichen Personen, die in Österreich einen Wohnsitz haben. Die Steuer wird vom Staat erhoben und bezieht sich auf das Einkommen, das innerhalb eines Kalenderjahres bezogen wurde. Grundsätzlich wird das Einkommen aus betrieblichen und außerbetrieblichen Einkünften errechnet.

Die Höhe der Einkommensteuer wird in Österreich an die Höhe des Einkommens angepasst. Wobei es dafür unterschiedliche Tarifstufen gibt. Es gibt zudem aber auch sogenannte Steuerabsatzbeträge, die die zu zahlende Steuer reduzieren.

Ab welcher Höhe die jeweiligen Tarifstufen gelten, finden Sie auf der Webseite des Finanzamtes.

Erklärungsfrist mit einem Steuerberater

Normalerweise ist die Einkommensteuererklärung bis 30. April des Folgejahres abzugeben. Wenn eine elektronische Übermittlung verwendet wird, dann verlängert sich die Frist um 2 Monate. Das österreichische Finanzamt räumt auch manchmal eine verlängerte Frist ein. Dafür muss jedoch ein begründeter Antrag bestehen (§ 134 Abs 2 BAO).

Wenn man sich beispielsweise von einem steuerlichen Vertreter vertreten lässt, hat man ebenfalls länger Zeit für die Steuererklärung. Das ist der Fall, wenn der Steuerberater Ihre Steuererklärung erledigt.

Sie sind auf der Suche nach einem Steuerberater? Oder wollen Ihren aktuellen Steuerberater wechseln? Dann sollten Sie sich immer auch im Vorfeld über die Steuerberater Kosten informieren. Abschließend sind auch Informationen über die inkludierten Leistungen wichtig. Ansonsten kann es zu negativen Überraschungen kommen.

Lohnsteuer: welche Termine muss man beachten?

Die Lohnsteuer betrifft nur jene Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen. Im Gegensatz zu den Gehaltszahlungen, muss die Lohnsteuer an das Finanzamt überwiesen werden. Der Betrag für die Lohnsteuer wird vom Gehalt der Angestellten einbehalten und am 15. des Folgemonats an das Finanzamt überwiesen. Hier finden Sie offizielle Daten aller Steuern in Österreich sowie Abgaben, die das Gehalt von Mitarbeitern betreffen.

 

Schonfrist: Was ist das?

Für Steuererklärung und Steueranmeldung gibt es bestimmte Fristen, die man einhalten muss. Ein sogenannter Säumniszuschlag droht aber erst dann, wenn die Schonfrist überschritten wurde.

 

Welche Schonfristen gibt es?

Schonfristen gibt es deshalb, um Probleme bei Banküberweisungen zu minimieren. Sollte es beim Überweisen zu längerer Wartezeit kommen, soll die Schonfrist helfen, hier eine Art Puffer zu geben. Am besten machen Sie sich in Ihrem Steuerkalender einen Termin für die jeweiligen Schonfristen.

 

Wie lang ist die Schonfrist?

Für alle Steuern gilt eine Schonfrist in Österreich von 3 Tagen. Das bedeutet, „dass bei einer Gutschrift am Konto des Finanzamtes innerhalb dieser drei Tage die Verspätung ohne Rechtsfolgen bleibt“. Dabei ist wichtig, dass gesetzliche Feiertage sowie Samstage und Sonntage für die Frist nicht einzurechnen sind.

 

Säumniszuschlag

In Österreich beträgt der erste Säumniszuschlag 2% des nicht entrichteten Abgabebetrags. Ein zweiter Säumniszuschlag erfolgt dann, wenn nach 3 Monaten Verzug noch immer nicht bezahlt wurde. Nach weiteren drei Monaten, in welchen die Verpflichtungen vom Unternehmen noch nicht beglichen wurden, folgt die dritte Vorschreibung.

 

Fristverlängerung dank Steuerberater

Wie bereits erwähnt verlängern sich die Fristen für die Steuertermine dann, wenn Sie von einem Steuerberater vertreten werden. Ohne Steuerberater braucht man für eine Fristverlängerung einen triftigen Grund.

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Wichtige Steuertermine in Österreich

Unser Steuerterminkalender für Sie.

Umsatzsteuervoranmeldung

(je nach Unternehmensumsatz monatlich oder quartalsweise)

am 15. jedes Monats

Lohnabgaben

31.06

Jahressteuererklärung

(abhängig von Unternehmensform, und ob Vertretung durch Steuerberater)

31.7 oder 31.12
Firmenbucheintragung
30.09

 

Wichtige Steuertermine in Deutschland

Auch für Deutschland haben wir einen Steuerkalender erstellt.

 

Umsatzsteuervoranmeldung

(je nach Unternehmensumsatz monatlich oder quartalsweise)

am 10. jedes Monats

Lohnabgaben

am 10. jedes Monats
Jahressteuererklärung (abhängig von Unternehmensform, und ob Vertretung durch Steuerberater)
31.7 oder 31.12
Offenlegungspflicht
31.12

Steuer­bestimmungen im Ländervergleich

Eine kuratierte Linksammlung durch unsere Steuerexperten zeigt Ihnen außerdem länderspezifische Detailunterschiede in den Steuerbestimmungen auf. Zudem haben wir einen Lohnkostenrechner für Sie verlinkt.

Österreich

Deutschland

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Über den Autor

Stefan Spiegel

Stefan Spiegel

Stefan ist Chief Financial Officer bei domonda und Geschäftsführer bei der domonda-eigenen Steuerberatung libraconsult. Durch seine Erfahrung als Steuerberater und Unternehmer leitet er die Digitalisierung der Buchhaltung und Finanzabteilung mit direktem Praxisbezug.

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