Ab 2020 gibt es eine weitere Möglichkeit der Pauschalierung für Kleinunternehmen – alles, was Sie darüber wissen müssen, haben wir hier für Sie aufgelistet und vorab kurz zusammengefasst:
1. Pauschalierte Betriebsausgaben – wofür ist das gut?
In Österreich ist es möglich, Betriebsausgaben pauschal abzusetzen. Bei der Pauschalierung werden die Betriebsausgaben also nicht Rechnung für Rechnung, sondern mit einem Pauschalbetrag berechnet. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen bringt das einen enormen Vorteil, da sich dadurch die Buchhaltung um einiges vereinfacht und die Erstellung des Jahresabschlusses sehr erleichtert.
Das Finanzamt erwartet generell exakte Beträge, wenn man seine Betriebsausgaben und Vorsteuerabzüge geltend machen will. Deshalb ist eine genaue und fehlerlose Buchhaltung für einen reibungslosen Ablauf mit dem Finanzamt eine wichtige Vorrausetzung. Das wiederum kostet Zeit und meistens auch Geld, zumindest dann, wenn man seine Buchhaltung nicht selbst erledigen will. Und hier kommt die Pauschalierung ins Spiel: Sie ermöglicht es Ihnen, die Betriebsausgaben auf Basis des Umsatzes zu berechnen.
2. Die Basispauschalierung
2.1 Wie funktioniert die Basispauschalierung?
Mithilfe der Basispauschalierung können Vorsteuer und Betriebsausgaben berechnet werden. Dafür gibt es zwei verschiedene Prozentsätze, die angewendet werden können: entweder 6 Prozent der Umsätze, höchstens aber 13.200 Euro, oder 12 Prozent, höchstens 26.400 Euro. Welcher Prozentsatz angewendet wird, hängt wiederum von der Tätigkeit des Unternehmens ab.
Die Betriebsausgabenpauschale von 6% dürfen beispielsweise in folgenden Tätigkeitsbereichen verwendet werden:
- Kaufmännische Beratung
- Technische Beratung
- Vermögens-Verwaltung
Arbeiten als Schriftsteller
- Vorträge
- Wissenschaftliche Arbeiten
- Unterricht
- Erziehung
- Kommen zur Beratung auch andere Aufgaben dazu, dann erhöht sich der Prozentsatz auf 12%. Dazu zählen zum Beispiel:
- Baupläne zeichnen
- Statische Berechnungen
- Übernahme der Bauaufsicht
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich
2.2 Voraussetzungen für die Basispauschalierung
Nicht jedes Unternehmen darf automatisch pauschalieren. Dafür müssen bestimmte Vorrausetzungen erfüllt sein:
- Man darf weder buchführungspflichtig sein noch freiwillig buchführen
- Es darf keine doppelte Buchführung geführt werden
- Der Umsatz darf im Vorjahr 220.000 € nicht überschritten haben
Sollte kein Vorjahresumsatz vorliegen, weil man erst frisch gegründet hat, dann kann man unabhängig vom Jahresumsatz die Pauschalierung anwenden. Umfangreichere und detailliertere Informationen zum Thema „Pauschalierung im Rahmen der Einkommensteuer“ bietet Ihnen das Bundesministerium für Finanzen.
3. Neue Pauschalierungsmethode 2020
Im Rahmen der Steuerreform 2019/2020 kommt es in einigen Bereichen zu Neuerungen – unter anderem gibt es ab 2020 eine neue Art zu Pauschalieren.
3.1 Wie funktioniert die neue Pauschalierung 2020?
Im Unterschied zur klassischen Pauschalierung beträgt die Betriebsausgabenpauschale bei der Pauschalierung für Kleinunternehmen 45% der Netto-Betriebseinnahmen für produzierende Unternehmen und 20% für Dienstleistungsbetrieben. Außerdem werden zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrages gewinnmindernd einkalkuliert.
3.2 Vorteile der neuen Pauschalierung
Diese Pauschalierungsmöglichkeit kann gerade für kleine und mittelständische Unternehmen enorme Vorteile bringen:
- Vereinfachung der Verwaltung
- Gewinnermittlung im Rahmen der Steuererklärung kann sich auf die Angabe der Branche und des Umsatzes begrenzen
- Führung eines Wareneingangsbuches und Anlagenkartei nicht erforderlich
- Höhere Prozentsätze bei der neuen Pauschalierung
3.3 Voraussetzungen für die neue Pauschalierung
Diese neue Pauschalierungsmethode gilt allerdings nur für Unternehmen, deren Jahresumsatz 35.000€ nicht übersteigt und deren Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb erfolgt. Das bedeutet, dass die neue Pauschalierung nur kleineren Betriebe vorbehalten ist – umsatzstärkere können jedoch weiterhin die klassische Methode verwenden. Auch für Unternehmen, die die nötigen Voraussetzungen für die neue Pauschalierungsmethode erfüllen, gilt keine Verpflichtung, diese auch in Anspruch zu nehmen: sollte sich also die herkömmliche Art der Pauschalierung als vorteilhafter erweisen, kann auch diese weiterhin problemlos von kleineren Unternehmen angewendet werden.
Ein Beispiel
Ein Rechenbeispiel, inwiefern die neue Art der Pauschalierung vorteilhaft sein kann, findet sich auf der Webseite der Wirtschaftskammer Österreich. Dort wird gezeigt, dass die neue Pauschalierungsform darüber entscheiden kann, ob man 0€ oder 1.603€ Einkommenssteuer zahlt:
NEU | Basis-Pauschalierung | |
---|---|---|
Umsatz | € 30.000 | € 30.000 |
Betriebsausgabenpauschale 45% | € -13.500 | € -3.600 |
SV-Beiträge (automatisch gemeldet) | € -3.991 | € -6.385 |
Abschreibungen | € 0 | € -700 |
Gewinn | € 12.509 | € 20.015 |
Gewinnfreibetrag (automatisch berücksichtigt) | € -1.626 | € -2.602 |
Bemessungsgrundlage ESt | € 10.883 | € 17.413 |
Einkommensteuer | € 0 | € 1.603 |
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich
Mit dieser kleinen Einführung und den weiterführenden Links sind Sie bestens vorbereitet auf die Reformen im Jahr 2020. Grundsätzlich sollte man seine Ausgaben immer im Blick behalten, vielleicht mit einem Service wie von domonda oder mit eben einer gewissenhaft geführten Ein- und Ausgabenrechnung.
Über den Autor
Mathias ist Geschäftsführer von domonda und verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung als Unternehmer im Tech- und Marketingumfeld. Die digitale Finanzabteilung erfolgreich in KMUs zu etablieren ist seine Mission.