Zur eigenen Kontrolle haben wir Ihnen ein paar komplexe Umsatzsteuer Fallbeispiele vorbereitet, welche verdeutlichen sollen, dass für eine ordnungsgemäße Buchhaltung vielleicht doch ein Steuerberater notwendig ist!
Amazon Rechnungen
Lieferung von Ware an Unternehmer in Österreich ist als innergemeinschaftlicher Erwerb für Unternehmer in Österreich zu qualifizieren (weil bekannt ist, dass Amazon kein Lager in Österreich hat) und damit keine UST auf der Rechnung ausgewiesen ist. Bei normalem Benutzerkonto wird von Amazon aber österreichische UST ausgewiesen (weil Amazon verpflichtet ist diese in Österreich abzuführen) Als Unternehmer kann man diese falsch ausgewiesene UST allerdings nicht als Vorsteuer geltend machen. Damit erhöhen sich die Ausgaben schlagartig um 20 %.
Holt man sich dennoch die Vorsteuer ist dies eine Abgabenhinterziehung (Finanzstrafe). Um dies zu vermeiden muss ein eigenes Geschäftskonto bei Amazon angelegt werden und dort die UID-Nummer des Unternehmens hinterlegt werden.
Dienstleistungen aus anderen Ländern
Wenn ein Unternehmen in Österreich Dienstleistungen (Hosting, Handelsplattformen [Asos, Etsy, Ebay], Softwareanbieter [Slack, …]) aus dem Ausland bezieht (egal ob EU oder Drittland), muss der Unternehmer für diese Dienstleistung Umsatzsteuer abführen. Wenn er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann er im gleichen Zug Vorsteuer geltend machen und zahlt somit nichts (Reverse Charge). Wird auf der Rechnung allerdings Umsatzsteuer ausgewiesen, kann diese vom Unternehmer nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden. Somit erhöhen sich hier die Ausgaben (je nach Land) bis zu 27 % (UST-Satz in Ungarn).
Hier muss jedem Anbieter die UID-Nummer mitgeteilt werden und falsch ausgestellte Rechnungen (mit UST) reklamiert werden.
Direktkäufe in anderen Ländern
Mit Direktkäufen ist gemeint, dass man vor Ort in einem anderen Land etwas kauft. Hier muss Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen werden. Diese kann der österreichische Unternehmer allerdings nicht in Österreich als Vorsteuer geltend machen. Es gibt hier aber andere Möglichkeiten für den österreichischen Unternehmer diese wieder zurück zu bekommen.
Ausfuhrnachweis
Solange man noch im Land ist kann man bei der Zollbehörde einen Ausfuhrnachweis verlangen. Mit diesem kann man dann zurück in das Geschäft gehen und erhält dort die UST retour. Dies wird auch teilweise von Anbietern am Flughafen angeboten.
Vorsteuererstattungsverfahren
Innerhalb der EU kann jährlich oder quartalsweise über die Finanzverwaltung eine Erstattung von Vorsteuern durchgeführt werden. Diese muss je Land beantragt werden.
Fazit
Sollten sie diese Fälle problemlos lösen, dann können Sie ohne schlechtem Gewissen Online-Buchhaltungssysteme nutzen, anderenfalls bitte Finger weg davon! Als optimale Kompromisslösung wäre der Service von domonda zu empfehlen, da er die Digitalisierung der Buchhaltung mit kompetentem Fachwissen des Steuerberaters kombiniert.
Über den Autor
Stefan Spiegel
Stefan ist Chief Financial Officer bei domonda und Geschäftsführer bei der domonda-eigenen Steuerberatung libraconsult. Durch seine Erfahrung als Steuerberater und Unternehmer leitet er die Digitalisierung der Buchhaltung und Finanzabteilung mit direktem Praxisbezug.